Für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Ingolstadt wird nach Maßgabe der
FwDV 2 - Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren folgender Ablaufplan festgelegt
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Basismodulausbildung.
Vor Aufnahme in den aktiven Dienst durch den Kommandanten der jeweiligen
Feuerwehr bzw. zeitnah nach Aufnahme, ist durch den betriebsärztlichen Dienst
die körperliche und geistige Befähigung für den Einsatzdienst der Freiwilligen
Feuerwehr festzustellen.
Der Termin wird durch den Anwärter mit dem BAD selbständig vereinbart. (Bei
Personen unter 18 Jahren muss der Erziehungsberechtigte bei der Untersuchung
dabei sein).
Der Untersuchte und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz erhalten einen
Abdruck des Untersuchungsergebnisses.
Der Kommandant wird durch die Verwaltung mittels einer Kopie über das
Untersuchungsergebnis in Kenntnis gesetzt.
Erst nach Vorliegen eines positiven Bescheides beim Kommandanten dürfen
weitere Schritte erfolgen.
Um am Einsatzdienst der FF Ingolstadt teilnehmen zu dürfen, muss das Basismodul
inklusiv aller Voraussetzungen erfüllt sein.
Basismodul (Grundausbildungslehrgang)
Ziel des Basismodul ist die Befähigung zur Übernahme von
grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion
unter Anleitung.
Für die Anmeldung zum Basismodul Lehrgang gelten folgende Punkte als
Voraussetzung:
Vorliegen des gesundheitlichen Gutachtens (Grundvoraussetzung)
Bestehen des Wissensquiz
Mindestalter 16 Jahre
Erweiterter Erste Hilfe Lehrgang (16h).
Sprechfunkerlehrgang
Dieser zum Basismodul gehöhrende Lehrgang umfasst den grundlegenden Kenntnisstand gemäß
Feuerwehrdienstvorschrift 2 zum Thema Sprechfunker. Der Teilnehmer erhält das
erforderliche Rüstzeug um als Sprechfunker eingesetzt werden zu können. Das
Grundwissen ist ebenfalls erforderlich für Führungsdienstgrade,
Atemschutzgeräteträger, Melder und Maschinisten.
Dauer der Sprechfunkerausbildung: mindestens 16 Stunden
Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossenes Basismodul
Atemschutzgeräteträger:
Die Atemschutzausbildung ist eine weiterführende Ausbildung nach
Abschluss des Truppführers . Das heißt, das Grundhandwerkszeug
eines Feuerwehrmanns bzw. Feuerwehrfrau wird hier durch eine
Spezialausbildung erweitert.
In der Ausbildung werden die richtigen Verhaltensweisen bei einem
Atemschutzeinsatz sowie die vorschriftsmäßige und sichere Handhabung
eines Atemschutzgerätes unter schwierigen Bedingungen vermittelt.
Vorrausetzungen:
Erfolgreich abgeschlossener Truppführer
Erfolgreich abgeschlossener Sprechfunkerlehrgang
G26.3 Untersuchung
Charakterliche Eignung
Truppführerausbildung:
Voraussetzung:
Erfolgreich Abgeschlossene Basismodul Ausbildung und Sprechfunkerlehrgang
Erst die abgeschlossene Truppführerausbildung berechtigt zur Teilnahme an
weiterführenden Lehrgängen (z.B Gruppenführer) an den Staatlichen
Feuerwehrschulen